Herstellerhaftung – Vereinbarung mit Alcatel-Lucent nunmehr auf der Zielgeraden

Nunmehr liegt der Entwurf der Vereinbarung mit Alcatel-Lucent Enterprise (ALE) hinsichtlich der Regelung der Nacherfüllungspflichten aus der Herstellerhaftung gemäß der deutschen BGB-Regelung vor. Worum geht es konkret? Im Kaufvertragsrecht hat der Gesetzgeber die Stellung des Werkunternehmers im Verhältnis zu seinem Lieferanten vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung mit Wirkung zum 01.01.2018 verbessert. In der Vergangenheit blieb der Werkunternehmer als Wiederverkäufer im Fall der Mängelhaftung für ein verkauftes Produkt in der Regel auf den Ausbaukosten der mangelhaften Ware und den Wiedereinbaukosten einer neugelieferten oder reparierten Ware sitzen.

Die Neuregelungen bestimmen nunmehr, dass der Lieferant, von dem der Wiederverkäufer die mangelhafte Ware gekauft hat, neben der Pflicht zur Reparatur oder Neulieferung einer mangelfreien Ware auch die Aus- und Einbaukosten des Wiederverkäufers zu tragen hat. Sofern der Lieferant nicht selbst der Hersteller des mangelhaften Produkts ist, steht dem Lieferanten wiederum der Rückgriff auf seinen Vorlieferanten zu. Schlussendlich nimmt der Gesetzgeber über den hier skizzierten Weg in der Lieferkette den Hersteller der mangelhaften Ware in die Pflicht, im Rahmen der Nacherfüllung (§ 439 BGB) verursachungsgerecht auch die Aus- und Einbaukosten zu tragen. Leider obliegt die Verfahrensrichtlinie den jeweiligen Herstellern, sodass im Tagesgeschäft – zur Vermeidung langwieriger juristischer Auseinandersetzungen – eine Herstellervereinbarung sinnvoll erscheint.

Die nunmehr vorliegende Vereinbarung mit ALE bietet für GFT-Mitglieder folgende Vorteile:

  • Aufwendungen aus Mängelhaftung von weniger als 50 Stunden werden seitens ALE ab 01.01.2020 mit einem pauschalierten Aufwendungsersatz von 0,3 % vom Umsatz vergütet. Diese Vereinbarung gilt für alle ALE-Direktbezüge und wird im Rahmen eines Bonus an unsere Mitglieder ausgeschüttet.
  • Für alle Mängelhaftungen, die einen Aufwand von mehr als 50 Stunden umfassen, behält sich ALE eine pauschale Vergütung vor (Stundensatz: 50,00 Euro, Fahrtkostenersatz: 0,30 €/km; Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden).
  • Ab einem Aufwand von 100 Stunden ist eine individuelle Vereinbarung mit ALE zu treffen.

Sobald die unterschriebene Fassung vorliegt, werden wir unsere Mitglieder per Rundschreiben nochmals ausführlich über die neuen Regelungen informieren. Ausstehend ist nach wie vor eine Regelung für die ALE-Umsätze mit der Distribution. Auch hier haben wir Alcatel aufgefordert, nunmehr kurzfristig eine Lösung nachzulegen.

zurück