Newsletter 1+2 / 2024
Aus unserem Unternehmen
Frühjahrstagung mit Generalversammlung am 25. und 26. April 2024 in Heidelberg
Die Frühjahrstagung im Heidelberg liegt nunmehr schon wieder zwei Monate hinter uns. Mit 25 Ausstellern und über 180 Gästen aus den Bereichen ITK, Sicherheitstechnik und Neue Energien wurde wieder viel „genetworkt“. Die von GFT und VAF gemeinsam getragene Veranstaltung zählt zu den größten Branchentreffen der ITK-Systemhäuser in Deutschland.
Als Hauptredner gab Prof. Dr. Gunter Dueck (Mathematiker, Forscher, Autor und Redner) in seinem Vortrag „Die Zukunft ist digital!? Freunde Dich mit Deiner Zukunft an!“ nicht nur einen eindrucksvollen Einblick in seine Herkunft, Denkweise und Lebensgeschichte, sondern appellierte mithilfe diverser Beispiele und in humorvoller Art und Weise an seine Zuhörer, sich mit seiner Gegenwart und Zukunft – im Sinne einer sich kontinuierlich verändernden Welt voller Möglichkeiten – positiv auseinander zu setzen, Themen aus einer anderen Perspektive zu beleuchten und neue Entwicklungen zu begrüßen. „Stellen Sie sich die Zukunft in 15 Jahren vor – und Ihren Platz darin“, so Dueck. Außerdem hob er hervor, wie wichtig die Anpassungsfähigkeit jedes Einzelnen in diesen Zeiten des Wandels ist. Alles Themen, denen sich unsere Mitglieder tagtäglich stellen müssen.
Alle Vorträge stehen zum Nachlesen im GFT-Intranet zum Download bereit. Hier finden Sie auch die bildlichen Impressionen zu der begleitenden Fach-Ausstellung, zum Vortragsprogramm sowie zum Businessabend.
Für nähere Informationen ist Ihre Ansprechpartnerin: Frau Christina Schenkelberg (-504)
ES2000 – die Vorstellung der neuen Preisstruktur
Das Thema Preisanpassung von ES2000 ging kurz vor der Frühjahrstagung „viral“. Durch die gemeinsame Intervention von GFT und BHE wurde die Preiserhöhungsankündigung seitens ES2000 zurückgezogen. Im Juni 2024 hat ES2000 über das neue Modell im Rahmen eines Webmeetings ihre Kunden informiert. Die ursprüngliche Preisanpassung soll nunmehr kundenbezogen über 3 Jahre gestreckt werden. ES2000 hat hierzu im Nachgang der Webinar-Reihe alle Kunden nochmals schriftlich informiert. Von unseren Mitgliedern haben wir hierzu aktuell keine widersprüchlichen Rückmeldungen vernommen, sodass wir davon ausgehen, dass dieser Vorschlag weitestgehend auf positive Resonanz gestoßen ist.
Für nähere Informationen ist Ihr Ansprechpartner: Herr Dr. Stefan Touchard (-502)
Rückblick Gantner/Salto Schulung für österreichische GFT-Mitgliedsunternehmen
Am 2. und 3. Juli 2024 haben unsere österreichischen Mitgliedsunternehmen an einer exklusiven und kostenlosen Schulung der Firma Gantner teilgenommen. Gantner/Salto aus dem österreichischen Wintersportort Schruns hat sich als High-Tech-Unternehmen der Personen-Identifikation verschrieben und gilt als Pionier in der berührungslosen elektronischen Zutrittskontrolle und Zeiterfassung.
Die Teilnehmer lernten Planung und Programmierung von Gantner & Salto Zutrittskontrollsystemen und wie diese miteinander integriert werden können kennen. Die Schulung war die Basis für eine offizielle Zertifizierung der österreichischen Mitgliedsunternehmen als Gantner und Salto Partner. Einen herzlichen Dank gilt an unser Mitgliedsunternehmen SAR Anlagenbau, das für die Schulung die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt hatte.
Für nähere Informationen ist Ihr Ansprechpartner: Herr Ing. Günter Rappan (+43 17007-32081)
Neulistungen der beiden Distributoren „HON Security and Fire Distribution GmbH“ und „Priosafe GmbH“ im Bereich Sicherheitstechnik
Wir freuen uns unseren deutschen Mitgliedsunternehmen für Bestellvolumina von bis zu 20 k€ die Neulistung der beiden Distributoren HON Security and Fire Distribution GmbH und der Priosafe GmbH bekanntgeben zu können, da die Belieferung dieser Kunden Mitte 2023 seitens Honeywell auf die Distribution verlagert worden ist.
Darüber hinaus schätzen unsere Mitgliedsunternehmen die guten Verfügungsgrade der Distribution insbesondere bei termingerechten Projekten, wenn einmal einzelne Produkte über den Hauptlieferanten temporär nicht lieferfähig sind. Daher beziehen auch große Mitgliedsunternehmen heute schon zusätzlich über die Distribution, um Lücken zu schließen.
Für nähere Informationen sind Ihre Ansprechpartner: Herr Jürgen Stapel (-540) und Frau Anne Meurer (-542)
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 1. Januar 2025 im B2B-Geschäftsverkehr
Durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetz durch den Bundesrat wird die elektronische Rechnung nach EU-Norm 16931 nunmehr ab 01.01.2025 für alle Rechnungen ab € 250,- die zwischen Unternehmen (B2B) ausgetauscht werden, gesetzlich verpflichtend. Wir hatten unsere Mitglieder hierüber und über die Auswirkungen auf ihre zukünftigen Rechnungsein- und ausgänge bereits mit Rundschreiben 2024/012 informiert.
Die deutsche Finanzverwaltung hat dies bereits konkretisiert und sieht für Deutschland XRechnung und ZUGFeRD als geeignete Formate an. Damit soll eine durchgängig digitale und automatisierte Bearbeitung der Rechnung von ihrer Erstellung bis zur Regulierung ermöglicht werden – und das sowohl für eingehende als auch für ausgehende Rechnungen. Also, die Zeit drängt und diejenigen Unternehmen, die hier nicht tätig werden, riskieren den Vorsteuerabzug im Rahmen einer Betriebsprüfung zu verlieren.
Wir hatten hierzu bereits anlässlich der Herbsttagung 2023 sowie über Spezial-Webinare im Frühjahr 2024 gemeinsam mit unserem Dienstleister Der SGH Service GmbH informiert. Verlieren Sie also keine Zeit und gehen Sie das Thema jetzt an! Gemeinsam mit der SGH haben wir für unsere Mitglieder – wie auch für interessierte Lieferanten - eine Lösungsmöglichkeit entwickelt, um Ihren gesamten Rechnungseingangs- und Ausgangsbelegfluss zukünftig rechtssicher abbilden zu können.
Für nähere Informationen ist Ihr Ansprechpartner: Herr Christoph Hahn (-510)
Österreichische Mitgliedsunternehmen trafen sich zur GFT Austria-Tagung in Maria Taferl/Österreich
Am 19. März war es wieder soweit: Die österreichischen Mitgliedsunternehmen trafen sich gemeinsam mit Ing. Günter Rappan und dem Vorstand der GFT in Maria Taferl in der Wachau. Birger T. Aasland und Ing. Günter Rappan berichteten zur aktuellen Lage und gaben einen Rückblick auf das Jahr 2023 sowie auf die Aktivitäten der GFT Austria in 2024. Der Nachmittag stand unter dem Motto „Neue Geschäftschancen“ und wurde von den Lieferanten Mitel Österreich, New Voice Österreich,
Für nähere Informationen ist Ihr Ansprechpartner: Herr Ing. Günter Rappan (+43 17007-32081)
Der Umzug ist geschafft – die GFT ist in Düsseldorf angekommen
Es waren aufregende Tage und Wochen: Mitte Mai haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits ihre Umzugskisten gepackt, sodass ab dem 20. Mai 2024 der Umzugswagen rollen konnte. Innerhalb von 2 Wochen ist das Gebäude in Hilden geräumt und der neue Standort ordnungsgemäß bezogen worden. Wir verfolgen am neuen Standort ein offenes Bürokonzept mit viel Licht, welches die Kommunikation untereinander weiter fördern soll. Darüber hinaus haben wir die Seminarkapazitäten deutlich erhöht. Der neue Seminarraum „Berlin“ bietet nunmehr Platz für bis zu 25 Personen. Darüber hinaus verfügen wir mit den Räumen „Düsseldorf“, „Wien“ und „Münster“ über ausreichende Besprechungskapazitäten, die in allen Räumen auch Videokonferenzen ermöglichen. Für unsere Mitglieder steht somit immer ein Arbeitsplatz in Düsseldorf zur Verfügung oder Sie nutzen für ein Meeting unsere Konferenzräume. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.
Für nähere Informationen ist Ihr Ansprechpartner: Herr Birger T. Aasland (-501)
GFT ist bereits seit 2022 „E-Rechnungs-Ready“
Mit der Auslagerung des Rechnungseingangsprozesses auf unseren Dienstleister, die SGH Service GmbH (Hildesheim), einer der größten Serviceprovider für Prozess- und Systemintegration in der Financial Supply Chain für Verbundgruppen, bietet die GFT ihren Lieferanten die Möglichkeit seit 2022 Rechnungen in Papier, PDF oder in einem strukturierten, elektronischen Format einzureichen. Alle Rechnungsformate werden SGH-seitig in ein ZUGFeRD-Format umgewandelt und dann zweimal pro Tag zur Weiterbearbeitung an die GFT übermittelt. Die GFT übernimmt dann die individuelle Weiterfakturierung an die Mitgliedsunternehmen.
Hintergrund dieser zentralen Lösung war die Feststellung, dass viele Lieferanten kein strukturiertes, elektronisches Rechnungsformat der GFT zur Verfügung stellen konnten. Unser Dienstleister übernimmt daher diese zentrale Funktion alle eingehenden Rechnungsformate (Papier, PDF, EDI) in ein elektronisches Rechnungsformat zur Weiterverarbeitung umzuwandeln.
Vor diesem Hintergrund befürworten wir die nunmehr ab 1. Januar 2025 verpflichtende Etablierung der E-Rechnung im B2B-Bereich, da diese den Rechnungsworkflow sowohl für den Sender als auch den Empfänger erheblich vereinfacht. Viele Einzelschritte, den den Einsatz von (Wo)Manpower erforderlich machten entfallen dadurch und es werden bei den Mitarbeitern freie Kapazitäten für andere Aufgaben geschaffen.
Darüber hinaus stellen wir unseren Mitgliedern bereits seit 2021 ihre Rechnungen im GFT-Intranet als ZUGFeRD-Rechnung (PDF + XML-Datei) zum automatisierten Einlesen in die jeweiligen ERP-Systeme zur Verfügung. Über 70 Prozent unserer Mitglieder nutzen bereits heute diese Möglichkeit. Ab den 01.01.2025 wird dies für alle Mitgliedsunternehmen nunmehr durch die Gesetzesänderung verpflichtend, da die Papier-/PDF-Rechnung – mit wenigen Ausnahmen - steuerlich unzulässig wird. Im gleichen Zuge wird die GFT dann den Papierversand der Rechnungen an die Mitgliedsunternehmen einstellen. Wir werden diejenigen Mitglieder, die heute noch den Papierversand über uns gewählt haben, in Kürze explizit informieren und sie auf die Änderungen zum 01.01.2025 nochmals explizit hinweisen.
Für nähere Informationen ist Ihr Ansprechpartner: Herr Christoph Hahn (-510)
Zur E-Rechnungspflicht in Österreich – hier bleibt vorerst alles beim Alten
Wie auch in Deutschland gibt es in Österreich bereits seit geraumer Zeit eine B2G-E-Invoicing-Pflicht. Allerdings ist diese derzeit noch auf einige bundesbehördliche Institutionen beschränkt. Österreich hat bereits im Jahr 2014 eine zentrale Plattform für den elektronischen Rechnungseingang eingeführt – eRechnung.gv.at - und daraufhin die europäischen Entwicklungen abgewartet. Nun ist die zentrale Plattform inzwischen mit dem Peppol-Netzwerk verbunden.
Als konsequenter nächster und logischer Schritt folgt eine Verpflichtung für den gesamten B2G-Bereich und daraufhin B2B-Bereich, allerdings gibt es hierfür anders als in Deutschland in Österreich derzeit noch keine gesetzte Frist. Sobald hier mehr Klarheit besteht werden wir unsere österreichischen Mitglieder hierzu gesondert informieren.
Für nähere Informationen ist Ihr Ansprechpartner: Herr Ing. Günter Rappan (+43 17007-32081)
Neue Tagesgeld- und Festgeldkonditionen der CRONBANK AG
Die cronbank bietet Ihnen die Möglichkeit freie Liquidität in Tages- oder Festgelder zu attraktiven Konditionen anzulegen. Die aktualisierten cronbank/GFT-Anlagekonditionen finden Sie im Intranet unter der bekannten Kachel.
Für nähere Informationen ist Ihr Ansprechpartner: Herr Dr. Stefan Touchard (-502)
Österreich: e-Marke wird „Elektriker Österreich“
Seit 2023 ist GFT Austria Markenpartner der e-Marke. Bei der Generalversammlung im April 2024 wurden zahlreiche Neuerungen bei dem Verein beschlossen. Unter anderem wird dieser künftig unter dem Namen „Elektriker Österreich“ auftreten. Außerdem werden alle Aktivitäten und Dienstleistungen rein auf das B2B-Geschäft, also das Elektrogewerbe selbst abgestimmt. Marketingaktivitäten zu Endkunden wird es durch den Verein zukünftig nicht mehr geben. Auch die Zertifizierung als „e-Marken“-Betrieb gibt es nun nicht mehr. Bei den „Tagen der Elektrotechnik“ wird es viele Informationen zu den Neuerungen und andere interessante Programmpunkte geben. Auch GFT Austria wird wieder als Aussteller wieder dabei sein.
Ost-Tirol |
12.09.2024 |
Steiermark |
16.10.2024 |
Burgenland |
26.09 |
Vorarlberg |
22.10.2024 |
Kärnten |
30.09.2024 |
Tirol |
23.10.2024 |
Wien |
03.10.2024 |
Salzburg |
30.10.2024 |
Oberösterreich |
07.10.2024 |
Niederösterreich |
07.11.2024 |
Für nähere Informationen ist Ihr Ansprechpartner: Herr Günter Rappan (+43 17007-32081)
Aktuelles aus Steuern & Recht
Deutschland
Für GmbH-Geschäftsführer: Jahresabschluss: Anhebung der Schwellenwerte
Frohe Kunde gibt es für viele Kapitalgesellschaften. Denn die monetären Schwellenwerte „Umsatzerlöse“ und „Bilanzsumme“ wurden erhöht. Die Anhebung der Schwellenwerte geht für die begünstigten (oft kleinen) Unternehmen mit einer Neueinstufung in eine niedrigere Größenklasse und damit einer Reduzierung von Berichtspflichten einher. Sofern gewünscht, können die neuen Werte bereits für den Jahresabschluss 2023 genutzt werden.
Beachten Sie | Bei einer Neueinstufung ist zu beachten, dass mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden müssen. Die neuen Schwellenwerte gelten für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre. Es besteht aber ein Wahlrecht, die neuen Werte bereits für das Geschäftsjahr 2023 zu nutzen. (Quelle Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, BGBl I 2024, Nr. 120; Bundesregierung: Formulierungshilfe vom 17.1.2024)
Für Unternehmer: Pauschalierung der Einkommensteuer bei VIP-Logen
Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal besteuert werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof (23.11.2023, Az. VI R 15/21) nun Folgendes entschieden:
Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen. Die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die überlassenen Plätze können durch eine sachgerechte Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt für den auf die Zuwendung entfallenden Werbeanteil.
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt wurden, kann der Steuerpflichtige statt der linearen eine degressive Abschreibung von 25 % (höchstens das 2,5-Fache der linearen Abschreibung) wählen.
Die als Investitionsanreiz gedachte degressive Abschreibung wurde nun wieder eingeführt – und zwar erneut befristet für Anschaffungen oder Herstellungen nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025. In den aktuellen Haushalts-Koalitionsvereinbarungen wurde vereinbart die degressive Abschreibung bis 2028 verlängern zu wollen.
Beachten Sie | Der Abschreibungssatz wurde auf 20 % (höchstens das 2-Fache der linearen Abschreibung) reduziert.
Österreich
Die neue Mitarbeiterprämie – was gilt es zu beachten?
Mit 1. Jänner 2024 wurde die neue, abgabenfreie „Mitarbeiterprämie“ vom Gesetzgeber umgesetzt. Im Gegensatz zur Teuerungsprämie muss die neue Mitarbeiterprämie in vollem Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen. Die Regelungen zur bisherigen Teuerungsprämie sind mit 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Die neu geschaffene Mitarbeiterprämie ist ab 2024 bis maximal EUR 3.000 pro Jahr und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter steuerfrei, sofern diese zusätzliche Zahlung in vollem Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift nach § 68 Abs 5 Z 5 oder 6 EStG erfolgt.
Konkret bedeutet das, dass die Zahlung dann steuerfrei erfolgen kann, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Es ist ein Kollektivvertrag anwendbar, der einen unmittelbaren Anspruchauf die Mitarbeiterprämie vorsieht
- Der Kollektivvertrag sieht eine ausdrückliche Ermächtigung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarungüber die Bezahlung der Mitarbeiterprämie vor
- Gibt es auf Arbeitgeberseite keinen kollektivvertragsfähigen Vertragspartner, kann eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung(Betriebsrat) abgeschlossen werden
- Gibt es auch keinen Betriebsrat, kann eine abgabenfreie Mitarbeiterprämie auch durch vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmergeregelt werden
Bei der steuerfreien Mitarbeiterprämie ab 2024 muss es sich auch wieder um eine zusätzliche Zahlung handeln, die bisher nicht gewährt wurde. Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen oder wiederkehrende Bonuszahlungen fallen daher nicht unter diese Steuerbefreiung. Wurden in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bereits Teuerungsprämien gewährt, stehen diese der steuerfreien Auszahlung der neuen Mitarbeiterprämie nicht entgegen.
Wird im Kalenderjahr 2024 sowohl eine Mitarbeitergewinnbeteiligung als auch eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt, so sind diese nur insoweit steuerfrei, als beide Zahlungen insgesamt den Betrag von EUR 3.000 pro Jahr und Mitarbeiter nicht übersteigen. Sollte der Betrag von EUR 3.000 überschritten werden, so löst dies einen Pflichtveranlagungstatbestand bei dem/der Mitarbeiter:in aus.
Die neue Mitarbeiterprämie ist sowohl lohnnebenkostenfrei (DB, DZ, Kommunalsteuer) als auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Die Mitarbeiterprämie ist am Lohnkonto und am Lohnzettel auszuweisen. Die bereits im Jahr 2022 eingeführte Mitarbeitergewinnbeteiligung ist klar von der neuen Mitarbeiterprämie zu unterscheiden. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist – bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen – lohnsteuerfrei. Im Gegensatz zur neuen Mitarbeiterprämie fallen hier jedoch Lohnnebenkosten sowie Sozialversicherungsbeiträge an.
Die Auszahlung der steuerfreien Mitarbeiterprämie kann entweder als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen gemeinsam mit dem laufenden Lohn/Gehalt erfolgen. In den bisherigen Kollektivvertragsverhandlungen für 2024 wurde die Mitarbeiterprämie bereits in einigen Branchen berücksichtigt. Es gibt daher schon Kollektivverträge mit entsprechenden Regelungen zur Gewährung einer Mitarbeiterprämie (z.B. KV für Angestellte in Reisebüros, KV für Angestellte in der Stein- und Keramischen Industrie oder KV für Angestellte in der Immobilienverwaltung).
Wallbox beim Dienstnehmer für das E-Firmenauto:
Ist ein Sachbezug zu versteuern?
Stellt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer ein Elektroauto (CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer) für nicht beruflich veranlasste Fahrten, einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zur Verfügung, so ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.
Ersetzt nun der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ganz oder teilweise auch die Kosten für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung für dieses Kraftfahrzeug oder schafft er für den Arbeitnehmer eine Ladeeinrichtung für dieses Kraftfahrzeug an, ist nur der € 2.000,00 übersteigende Wert als Einnahme bzw. geldwerter Vorteil anzusetzen.
Wenn der Arbeitgeber die Ladeeinrichtung für dieses Kraftfahrzeug least und dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, ist auf die im Leasingvertrag der Berechnung der Leasingrate zugrundeliegenden Anschaffungskosten der Ladeeinrichtung abzustellen und als Sachbezug jener Teil der Leasingrate anzusetzen, der sich aus dem Verhältnis des € 2.000,00 übersteigenden Wertes zu den Anschaffungskosten ergibt.
Beachten Sie | Das Finanzministerium hat zudem auf seiner Homepage www.bmf.gv.at unter Fachinformationen – Lohnsteuer zum Thema „Sachbezugswerteverordnung betreffend E-Ladestationen, Kostenersätze für Ladekosten, Spezialfahrzeuge und Oldtimer“ zum Thema E-Ladestationen folgende Themen behandelt:
- Arbeitgeber behält das wirtschaftliche Eigentum an der Ladestation oder schließt den Stromvertrag ab
- Ausscheiden des Arbeitnehmers
- Auf- und Umrüsten von bestehenden Ladestationen
Unsere neuen Mitglieder
Im ersten Halbjahr 2024 sind die folgenden Unternehmen dem GFT-Unternehmensverbund beigetreten:
Österreich
Ing. Sumetzberger GmbH, A-1110 Wien
Die Ing. Sumetzberger GmbH (www.sumetzerger.at), Wien, ist ein unabhängiges Familienunternehmen und zählt zu den renommiertesten Gewerbebetrieben Österreichs. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf nationaler Ebene in der technischen Gebäudeausstattung und auf internationaler Ebene in den Geschäftsbereichen Rohrpostsysteme und Fördertechnik. Herzlich willkommen in der GFT-Familie!
Deutschland
Hans Hund GmbH, D-46399 Bocholt
Die Hans Hund GmbH, Bocholt, wurde 1981 gegründet und steht seit Jahrzehnten für die Planung und Installation qualitativ hochwertigster Gebäudetechnik in den Gewerken Kälte und Klima, Heizung und Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik. Das Unternehmen betreut mit rund 60 Mitarbeitern – teils auch mit Partnern – gewerbliche und industrielle Kunden aus den Be-reichen Industrie, Handel, Retail und Chemie in Deutschland, den Benelux-Ländern, England, der Schweiz, Österreich, der Tschechoslowakei, Slowenien und Polen. Wir freuen uns über den Zuwachs und heißen unser neues Mitglied herzlich willkommen in der GFT!
Sicherheitstechnik Schmitz, D-66687 Wadern
Die Sicherheitstechnik Schmitz GmbH, Wadern, wurde 1983 gegründet und ist heute Mitglied in der seseNET35-Gruppe und im BHE. Zu den Schwerpunkten des Unternehmens zählen Einbruchmelde- und Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen sowie Freigelände-/Perimetersicherungen. Wir freuen uns Sie in der GFT-Gruppe begrüßen zu dür-fen!
Neues von unseren Lieferanten
Grundsätzlich schließt die GFT seit 2021 Lieferantenverträge für alle europäischen Märkte ab, auf denen die GFT tätig ist. Sofern keine Einschränkung lieferantenseitig erfolgen, haben somit die hier aufgeführten Verträge Gültigkeit im gesamten GFT-Unternehmensverbund. Die näheren Konditionen und Bonusvereinbarungen entnehmen Sie bitte aus dem jeweiligen länderindividuellen Konditionsblättern im GFT-Intranet:
HON Security and Fire Distribution GmbH, D-51371 Leverkusen
HON Security and Fire Distribution GmbH (www.fire-distribution.de), Leverkusen, ist Distributor für Brandmeldetechnik, Sprachalarmierung und Notbeleuchtung der Marken HONEYWELL/Esser, regraph, detectortesters, NOTIFIER und Morley.
DSIT GmbH, D-48488 Emsbüren
Die DSIT GmbH (www.dsit.de), Emsbüren, ist der Anbieter für Serverschränke in mehr als 100 Größen, Netzwerkkabeln, Glasfaser und Zubehör – auf Wunsch auch als Whitelabel oder mit eigenem Firmenaufdruck. DSIT verschickt alle Produkte aus dem eigenen Zentrallager binnen eines Arbeitstages.
Seit der Gründung in 2010 ist DSIT schnell gewachsen. Darüber hinaus bietet DSIT diverses Zubehör für Serverschränke; Von Blindleisten, Fachböden und Kabelmanagement bis hin zu Lüftern, Ethernet Switches und Beleuchtung sowie Netzwerk-Werkzeugen wie Punshdown-Tools, Crimpzangen, Kabeltester, Knickschutz für Kabel, Unterputz- und Aufputzdosen und Keystones.
Gültigkeit im GFT-Unternehmensverbund für die Länder: |
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Priosafe GmbH, D-91058 Erlangen
Die Priosafe GmbH, Erlangen, ein Tochterunternehmen der SCHRANER-Gruppe mit Standorten in Mettmann, Berlin, Stuttgart und Stettlen/CH ist Mehrmarken-Anbieter im Bereich der Sicherheits- und Brandschutztechnik für Systemintegratoren und Facherrichter unter anderem für die Marken ESSER und NOTIFIER, Morley IAS, detectortesters und Wagner.
Gültigkeit im GFT-Unternehmensverbund für die Länder: |
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Kentix GmbH, D-55743 Idar-Oberstein
Die KENTIX GmbH (www.kentix.com), Idar-Oberstein, ist Anbieter von IoT-Sicherheitslösungen zum ganzheitlichen Schutz von Räumen, Gebäuden und kritischen Infrastrukturen vor physischen Bedrohungen über eine einzige, integrierte Plattform (KentixOne).
KentixONE verschmilzt 8 herkömmliche Sicherheitssysteme und erkennt vorausschauend über 40 Gefahren. Unternehmen aus allen Branchen sichern durch Produkte der Kentix GmbH ihr Geschäft und Infrastruktur gegen physische Gefahren sowie menschliches Fehlverhalten ab und halten gesetzliche Anforderungen ein. Die Entwicklung und Produktion erfolgt ausschließlich in Deutschland.
Gültigkeit im GFT-Unternehmensverbund für die Länder: |
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Avutec B.V., NL-4814 RS Breda
Die AVUTEC B.V (www.avutec.com), Breda, ist ein Unternehmen aus den Niederlanden, das auf die Entwicklung von smarten und innovativen Kamera- sowie Kennzeichenlese-Technologien spezialisiert ist. Das Angebot umfasst hochmoderne Kamerasysteme für eine Vielzahl von Einsatzgebieten, einschließlich Sicherheit, Überwachung und Zugangskontrolle – alles hergestellt in der EU. Die Firma entwickelt nicht nur die Hardware der Kameras, sondern auch die entsprechende Software, um eine optimale Zusammenarbeit aller Teile zu garantieren.
Gültigkeit im GFT-Unternehmensverbund für die Länder: |
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Guardian360, NL-3528 BD Utrecht
Guardian360 (www.guardian360.eu), Utrecht, unterstützt mit seiner Lighthouse-Managed-Service-Plattform die IT-Sicherheit Ihrer Kunden. Daher müssen Sie kein Experte sein, um die IT-Sicherheit in Ordnung zu halten und sich vor Kriminellen zu schützen. Mit mittlerweile mehr als 170 Partnern und über 20-jähriger Erfahrung in den Bereichen IT-Services, Hosting und Informationssicherheit hat Guardian360 die Lighthouse-Plattform entwickelt, die mit mehreren Schwachstellen-Scannern Problembereiche bei Ihren Kunden erkennt, die behoben werden können, bevor ein Krimineller sie ausnutzen kann. Sie sind damit in der Lage Ihren Kunden eine weitere neue Managed-Service-Dienstleitung im Bereich der IT-Security anzubieten.
Gültigkeit im GFT-Unternehmensverbund für die Länder: |
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Für nähere Informationen sind Ihre Ansprechpartner: Herr Jürgen Stapel (-540) und Frau Anne Meurer (-542)
Termine
GFT-/VAF-Herbsttagung 2024
und 27. September 2024 in Düsseldorf
Wir wünschen Ihnen ein weiterhin erfolgreiches Geschäftsjahr, einen erholsamen Sommer und freuen uns auf ein Wiedersehen anlässlich unserer Veranstaltungen!